Rechtliches
Widerrufsbelehrung
Kein Widerrufsrecht bei Freizeitveranstaltungen zu festem Termin
Bei Verträgen über Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsehen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Dies betrifft die Anmeldung zum Padelturnier und den Kauf von Party-Tickets für das Event am 14.11.2026.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bei Absage durch den Veranstalter bleibt hiervon unberührt (siehe § 7 der AGB).